Die Huch Medien GmbH, beantragte jetzt beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung, Arcor soll seinen Nutzern den Zugang zur Suchmaschine Google sperren. Grund: über die Suchmaske sei der direkte, ungeschützte Zugriff auf pornografisches Material möglich. Daher käme es zu “entsetzlichen Verstößen auf dieser schrecklichen Webseite”, so die Antragsteller.
Der eigentliche Hintergrund der Begründung: Huch Medien will die Reich- und Tragweite deutscher Rechtsnormen klären, “das Gericht soll sagen, ob die Welt am deutschen Wesen genesen soll”, so Geschäftsführer Tobias Huch auf Heise online.
In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Landgericht Kiel die Sperrungsverfügung für den Anbieter Kielnet wieder aufgehoben. Man könne Internet-Provider nicht zur Sperrung bestimmter IP-Adressen vergattern, da die entsprechenden Seiten beziehungsweise ihre Inhalte nicht auf den Providerservern selbst vorhanden wären.
Huch will es jetzt grundsätzlich wissen: “Einfache Pornografie ist nachweislich nicht jugendgefährdend und daher klage ich auch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den §184c StGB”. Angesichts der aktuellen deutschen Sperrungen “stehe es Deutschland nicht zu, China zu kritisieren”.
Dezember 7th, 2007 |